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Baumhaushotel

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Träumen in den Bäumen – Das Baumhaushotel Oberbayern in Jetzendorf

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) die Denkmalliste gemäß Art. 2 Abs. 1 DSchG, in der alle bekannten Denkmäler i. S. d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind.

Kontaktinformationen

Klicken Sie hier um die Kontaktinformationen und Standort des Baumhaushotels zu erfahren.

Träumen in den Bäumen – Das Baumhaushotel Oberbayern in Jetzendorf

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) die Denkmalliste gemäß Art. 2 Abs. 1 DSchG, in der alle bekannten Denkmäler i. S. d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind.

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