Wie beantrage ich eine Änderung des Grundsteuer-Messbetrages?
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Datum: 3. Januar, 2025
Die Bayerische Finanzverwaltung hat die Kommunen darüber informiert, dass es zur Übermittlung von Änderungsanzeigen für die Grundsteuer ein entsprechendes Formular (BayGrSt 5) gibt. Als Zusatzinformation und Hilfestellung für das Ausfüllen des Formulars hat die Bayerische Finanzverwaltung zudem eine sehr ausführliche Anleitung erstellt.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online Finanzamt (unter folgenden Link abrufbar: ELSTER - Startseite )
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC (unter folgenden Link abrufbar: Grundsteueränderungsanzeige )
- als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern)
Die Ausfüllhilfe ist unter folgenden Link abrufbar:
Falls Sie nicht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.
Ihre Grundsteueränderungsanzeige können Sie nicht per E-Mail einreichen, da das Gesetz für die Wirksamkeit die eigenhändige Unterschrift vorsieht.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.