Die Kreisstraßen PAF 7 und PAF 3 müssen von Freitag, 14. August, 13 Uhr, bis Sonntag, 16. August, 6 Uhr, wegen des Jahrmarkts „Frautag“ für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Für die Zufahrtsstraßen (PAF 7, PAF 3 und Staatsstraße 2337) gilt ein beidseitiges absolutes Halteverbot.