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Bau- und Bodendenkmäler in Jetzendorf

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) die Denkmalliste gemäß Art. 2 Abs. 1 DSchG, in der alle bekannten Denkmäler i. S. d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind.

Aufgrund unterschiedlicher Faktoren waren die in der Denkmalliste enthaltenen Informationen Ende der 1990er Jahre überholungsbedürftig, weshalb das Projekt „Nachqualifizierung und Revision der bayerischen Denkmalliste vom BLfD initiiert wurde. Das Projekt befand sich 2006 in der Umsetzungsphase und wurde im Dezember 2013 (Bodendenkmäler) bzw. November 2014 (Baudenkmäler) abgeschlossen.

Im Bayerischen Denkmal-Atlas - einsehbar unter www.blfd.bayern.de  bzw.www.denkmal.bayern.de - sind die aufgeführten Baudenkmäler der Gemeinde Jetzendorf flächenscharf dargestellt und die angeführten Bodendenkmäler in ihrer derzeit bekannten Ausdehnung kartiert.

Die Liste der Bau- und Bodendenkmäler in Jetzendorf finden Sie unter diesem Link

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