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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs besteht in der sogenannten Selbstwerbung von Holz, auch Selbstwerberholz genannt.
Stand: 08.09.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)