Sprungziele

Winter in Jetzendorf

  • Aus dem Rathaus

Der Bauhof der Gemeinde Jetzendorf führt den Winterdienst nach einem vom Gemeinderat beschlossenen Räum- und Streuplan durch. Mit den drei Fahrzeugen Unimog, JCB-Fastrac und dem Iseki Kleintraktor werden die Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und beschränkt-öffentliche Wege von Schnee und Eis befreit.

Die am Unimog und am JCB-Fastrac angebauten Schneepflüge haben eine Breite von 3 m. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sind die Mitarbeiter des Bauhofes darauf angewiesen, dass insbesondere die Ortsstraßen angemessen befahren werden können. Wir bitten daher alle Anwohner, ihre Fahrzeuge bei Schnee und Eis nicht auf der Straße, sondern in den Grundstücken zu parken.

Auch für die Bürger der Gemeinde Jetzendorf besteht während der Winterzeit eine Räum- und Streupflicht. Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Jetzendorf bestimmt, dass die Eigentümer oder sonstige zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigten die Sicherungsfläche (Gehweg bzw. Gehbahn) an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen ist. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wir bitten Sie, Ihre Räum- und Streupflichten sorgfältig wahrzunehmen. Ein Verstoß gegen die Pflichten stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann im Falle eines Unfalls auch zu Schadensersatzansprüchen führen.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.